Modellflug Mieming

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Webseiten müssen nach österreichischer und auch deutscher Rechtsprechung ein Impressum ausweisen - sofern sie “gewerblichen Inhalts” sind. Das ist eine Webseite aber bereits damit, wenn ein Partnerlink auf Amazon oder Ebay besteht oder Werbebanner eingeblendet werden.

Die Mindestanforderungen an ein rechtsgültiges Impressum werden laufend angepasst. Österreicher informieren sich hier über den jeweils aktuellen Stand bezüglich Mediengesetz und Impressumpflicht:
FAQ der WKO zum Thema ECG-konforme Webseiten

Im übrigens gilt in Österreich seit 01.Juli 2005 auch ein neues Medienrecht, das den Bereich der Websites und vor allem auch der Newsletter betrifft.
Überblick neues Medienrecht
oder für Nichtmitglieder der WKO hier zwei freie Dokumente:
Informationspflichten im Internet (E-Commerce-Gesetz)
Medienrechtliche Informationspflichten für Websites und E-Mail-Newsletter

Damit Ihnen das alles gleich gar nicht passiert, können Sie hier selbst das passende Impressum online erstellen:
Web-Impressum-Assistent »
(ein kostenloser Service der di digitale informationssysteme gmbh, Mannheim)

Speziell für meine deutschen Besucher sei erwähnt, dass diese Bestimmungen inhaltlich konform gehen mit Ihren Inhalten des TDG (Teledienstegesetz) und des TDDSG (Teledienstdatenschutzgesetz). Überprüfen Sie daher auf jeden Fall die Inhalte Ihrer Webseiten. Die Abmahner sind eifrig am Werk - und suchen sich natürlich gerade die “Kleinen” unter den Website-Betreibern, da hier anzunehmen ist, dass geringer Widerstand aufkommt.

Wenn Sie z.B. einen Gratis-Nesletter versenden, ist die Angabe zum Umgang mit personenbezogenen Daten auf jeden Fall ebenso Vorschrift wie der sorgfältige Umgang damit. Sie dürfen diese Email-Adressen auf keinen Fall zu anderen Zwecken verwenden, also nicht weitergeben oder gar verkaufen. Der Datenschutz greift auch hier!

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