Modellflug Mieming

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Gastfliegerregelung

Zur Jahreshauptversammlung 2011 wurde folgende Regelung für Gastflieger beschlossen.

Um als Gastflieger zu gelten ist es notwendig ein Vollmitglied (als Kapo) am Platz zu haben.

Der "Kapo" trägt die volle Verantwortung für den Gastflieger, inlusive der Unterweisung in die Regeln und Pflichten unseres Vereines.

Auch ist dem Kapo ein Nachweis über entsprechenden Versicherungsschutz vorzulegen.

 

  • Gastflieger dürfen keine Verbrenner (Flächen oder Helimodelle) betreiben.
  • Gastflieger dürfen nur bis zu einer Tragflächen Spannweite bis 2,5m max fliegen.
  • Gastflieger dürfen nur Montag bis Freitag fliegen. Samstage Sonntage und Feiertage bleiben den Mitgliedern vorbehalten.

 

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